Als Mitglied des Trägervereins erhalten Sie exklusive Informationen rund um Lebensqualität, können mitbestimmen und sich vernetzen.
Statuten des Vereins Pro spirit.ch (Entwurf)
Genehmigt an der Gründungsversammlung vom ... ... 20XX
1. Vereinszweck
Der Verein Pro spirit.ch setzt sich dafür ein, den
Werte-Wandel vom Lebensstandard zur Lebensqualität durch Forschung und
Bewusstseinsbildung zu fördern, und unterhält zu diesem Zweck die Website
www.spirit.ch.
2. Mitglieder
Mitglied können sowohl natürliche wie juristische Personen
werden, welche den Vereinszweck unterstützen wollen. Über die Aufnahme
entscheidet der Vorstand. Der Beitritt erfolgt mit der Zahlung des ersten
Mitgliederbeitrags.
3. Organe
3.1. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, und zwar
per Urabstimmung im Internet, statt, und regelt die üblichen Geschäfte (Wahl des
Vorstands und der Revisoren, Genehmigung von Jahresrechnung und Budget, etc.).
3.2. Urabstimmung
Über wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des
Vereins (grundsätzliche Ausrichtung, Wahl strategischer Partner, Verwendung
allfälliger Gewinne u.ä.) findet auf Beschluss des Vorstands oder auf Antrag
eines Fünftels der Mitglieder eine Urabstimmung im Internet statt.
3.3. Vorstand
Der Vorstand ernennt die Geschäftsstelle, kontrolliert, ob sich deren Tätigkeit im Rahmen des Vereinszwecks bewegt, und erstattet den
Mitgliedern darüber Bericht. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
3.4. Geschäftsstelle
Die Geschäftstelle betreibt und entwickelt die Plattform spirit.ch weiter. Sie agiert dabei im Rahmen des Vereinszwecks autonom und berichtet dem Vorstand über ihre Tätigkeiten.
Die Geschäftsstelle finanziert sich aus den Mitgliederbeiträgen des Tägervereins sowie aus den Einkünften aus kommerziellen Tätigkeiten der Plattform spirit.ch. Über die Verwendung allfälliger Gewinne entscheidet die Urabstimmung auf Vorschlag der Geschäftsstelle.
3.5. Beirat
Der Beirat besteht aus fachlich kompetenten Persönlichkeiten
des öffentlichen Lebens und berät den Verein und insbesondere den Vorstand in
allen fachlichen und inhaltlichen Fragen. Er wird vom Vorstand aus dem Kreis
der Vereinsmitglieder ernannt und konstituiert sich selbst. Die Mitglieder des
Beirats verpflichten sich, ihre Beziehungen zur Öffentlichkeit für den
Vereinszweck zur Verfügung zu stellen.
4. Mitgliedschafts-Kategorien
Mitglieder-Kategorien sind:
- Regular (Jahresbeitrag Fr.
25.-*)
- Premium (Jahresbeitrag Fr.
250.-*)
- Platin (Jahresbeitrag Fr.
2'500.-*)
*Beitragshöhe wird jeweils von
der Jahresversammlung festgelegt
5. Leistungen für die Mitglieder
Alle Mitglieder erhalten mindestens vier Mal jährlich einen
exklusiven Newsletter mit Informationen rund um Nachhaltige LebensQualität und
um die Aktivitäten von spirit.ch.
Exklusiv für die Mitglieder wird auf der Plattform eine
Porträt-Galerie mit Vernetzungsmöglichkeiten eingerichtet.
Premium- und Platinmitglieder erhalten einmal pro Jahr ein
handsigniertes Buch von Andreas Giger.
Für Premium- und Platin-Mitglieder wird einmal pro Jahr eine
Abendveranstaltung mit den Projekt-Initianten und weiteren interessanten Gästen
organisiert.
Ausschliesslich für Platin-Mitglieder wird einmal pro Jahr
eine Wochenendveranstaltung im „Hirschen“ in Wald AR organisiert.
Zu den Veranstaltungen können auch besonders verdiente
Regular-Mitglieder eingeladen werden.
Die Veranstaltungen werden erst organisiert, wenn der Verein
mindestens 250 Regular- und 25 Premium- Mitglieder umfasst.
6. Haftung
Der Verein haftet ausschliesslich mit seinem Vermögen.
Weitergehende Haftungsansprüche an die Mitglieder und die übrigen Organe sind ausgeschlossen.
7. Eigentumsrechte
Die beiden Initianten von spirit.ch, Dr. Andreas Giger und Christian Engweiler, beide Wald AR (CH) stellen alle geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit spirit.ch, insbesondere die Rechte an der Domain www.spirit.ch und die Rechte an allen Inhalten der Plattform, dem Verein Pro spirit.ch auf unbestimmte Zeit leihweise zur Verfügung. Sollte sich nach Ihrer Auffassung die Tätigkeit des Vereins zu weit vom ursprünglichen Geist von spirit.ch entfernen, haben sie das Recht, mit gemeinsamem Beschluss den Verein von diesen Eigentumsrechten wieder zu entbinden.
8. Auflösung
Der Verein kann auf Antrag des Vorstands oder eines Fünftels
der Mitglieder durch einfachen Mehrheitsbeschluss in virtueller Abstimmung
aufgelöst werden. Die virtuelle Mitgliederversammlung entscheidet auch über die
Verwendung eines allfälligen Restvermögens.
Der Verein wird irgendwann im Sommer 2009 gegründet. Wenn Sie sich prophylaktisch schon mal anmelden wollen (ohne Verpflichtung), oder wenn Sie schon in der Gründungsphase mitreden wollen, senden Sie uns einfach ein Mail.